AGB - Stamfag AG
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Allgemeine Geschäftssbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, sofern sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von STAMFAG ausdrücklich und schriftlich in der Auftragsbestätigung angenommen worden sind.

1.2 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
 

2 Offerten und Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn STAMFAG nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat.
 

3 Umfang der Lieferung und Leistungen

3.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung von STAMFAG massgebend. Materialien oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich berechnet.

3.2 Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung können durch STAMFAG vorgenommen werden, sofern diese eine Verbesserung bewirken.
 

4 Vorschriften im Bestimmungsland

Der Besteller hat STAMFAG spätestens mit der Bestellung auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf Unfallverhütung beziehen.
 

5 Lieferpreise

5.1 Die Preise der STAMFAG verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, netto, ab Werk in der Schweiz, inklusive Verpackung, in Schweizerfranken (CHF) oder Euro (EUR), ohne Transportkosten, Versicherung, allfällige Mehrwertsteuern, Zölle, Montage, Installation und Inbetriebnahme.

5.2 Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten, so ist STAMFAG bis zur endgültigen Erledigung des erteilten Auftrags berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferpreise entsprechend anzupassen.
  

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Der Lieferpreis ist innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, berechnet ab Faktura Datum, zu bezahlen.

6.2 Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil der STAMFAG ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden speziell vereinbart.

6.3 Nach unbenütztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne Mahnung der Verzug ein. Der Verzugszins beträgt 5% p.a. Ausserdem behält sich STAMFAG die sofortige Einstellung von weiteren geplanten Produkt-Lieferungen an den Besteller vor.
  

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 STAMFAG behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums der STAMFAG erforderlichen Massnahmen zu treffen.

7.2 STAMFAG ist berechtigt, unter Mitwirkung des Bestellers den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
  

8 Lieferfrist

8.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung durch STAMFAG und nach vollständiger Bereinigung der technischen Belange.

8.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:

  • wenn die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, STAMFAG nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn diese durch den Besteller nachträglich abgeändert wurden;
  • wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, Akkreditive zu spät eröffnet werden oder erforderliche Importlizenzen nicht rechtzeitig bei STAMFAG eintreffen;
  • wenn Hindernisse auftreten, die STAMFAG trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei STAMFAG, beim Besteller oder einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind Vorkommnisse höherer Gewalt, beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschuss von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen sowie Naturereignisse.

 

9 Lieferung, Transport und Versicherung

9.1 Die Produkte werden von STAMFAG sorgfältig verpackt.

9.2 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind STAMFAG rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. Die Versicherung gegen Transportschäden irgendwelcher Art obliegt allein dem Besteller.
  

10 Prüfung und Abnahme der Produkt-Lieferung

Der Besteller hat die gelieferten Produkte sofort nach Erhalt oder spätestens bei Beginn der eigenen Produktion zu prüfen und STAMFAG allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Insbesondere die Mass- und Formhaltigkeit der gestanzten Produkte sind bei Stanzbeginn zu prüfen Unterlässt der Besteller diese Prüfungen, gilt die Lieferung des Produktes stillschweigend als genehmigt. STAMFAG übernimmt danach keinerlei Haftung für eventuelle Fehlproduktionen.
  

11 Gewährleistung und Haftung

11.1 STAMFAG gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind.

11.2 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Lieferung.

11.3 Sollten bei den gelieferten Produkten innerhalb der gesetzten Prüffrist Mängel festgestellt werden, die STAMFAG zu vertreten hat , so kann der Besteller Ersatzlieferung oder unentgeltliche Behebung des Mangels durch STAMFAG verlangen.

11.4 Wird ein Fehler im Sinne von Artikel 11.3 nicht innerhalb angemessener Frist durch Ersatzlieferung oder Eliminierung des Mangels durch STAMFAG behoben, so kann der Besteller Herabsetzung des Erwerbspreises verlangen.

11.5 Die Gewährleistung ist nicht anwendbar bei Abnützung und unsachgemässer Handhabung sowie infolge, unsachgemässer Installation, Änderungen oder Reparaturen am gelieferten Produkt durch den Besteller oder Dritte, oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und STAMFAG Gelegenheit gibt, den Mangel
zu beheben.

11.6 Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder anderer Gründe entstanden sind, welche STAMFAG nicht zu vertreten hat.

11.7 Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Artikel 11.3 und 11.4 ausdrücklich genannten.

11.8 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende produkthaftpflichtrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
  

12 Anwendbares Recht

Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des sog. Wienerkaufrechts.
 

13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Einsiedeln, Kanton Schwyz (Schweiz).

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